Jetzt Dachfläche ab 500 m² verpachten – deutschlandweit

Dach verpachten und sichere Einnahmen erzielen

Wir pachten Ihre Dachfläche ab 500 m² für Photovoltaik – wahlweise gegen Einmalzahlung, jährliche Pacht mit Inflationsausgleich oder vollständige Dachsanierung. 25 Jahre Vertragslaufzeit, grundbuchlich gesichert, 7,5 Mio. € Haftpflichtversicherung. Ohne Investitionskosten. Ohne Betriebsaufwand.

25+
Jahre Vertragslaufzeit
500+
m² Mindestfläche
0 €
Investitionskosten

Kostenlose Dachprüfung

Erfahren Sie in wenigen Tagen, ob Ihre Dachfläche geeignet ist.

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Kontaktaufnahme genutzt.

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Vielen Dank für Ihr Interesse. Wir melden uns innerhalb weniger Werktage bei Ihnen.

Wir suchen Dachflächen ab 500 m²

Eigentümer von gewerblichen, industriellen und landwirtschaftlichen Gebäuden profitieren von einer planbaren Dachverpachtung für Photovoltaik.

Industriehallen & Produktion

Große zusammenhängende Dachflächen ideal für wirtschaftliche PV-Anlagen.

Logistikzentren & Lagerhallen

Weitläufige Flachdächer mit optimaler Ausrichtung für Solarstromgewinnung.

Gewerbeimmobilien

Bürogebäude, Supermärkte und Einzelhandelsflächen mit ungenutzten Dächern.

Landwirtschaftliche Gebäude

Scheunen, Ställe und Hallen auf dem Land – perfekt für Dachpacht Photovoltaik.

Bestandsgebäude mit Sanierungsbedarf

Ältere Dächer werden im Rahmen der Verpachtung kostenfrei saniert.

Sonstige Großdächer ab 500 m²

Jede gewerbliche Dachfläche mit ausreichender Statik und Größe kommt in Frage.

So funktioniert das Dach verpachten

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Betrieb der Photovoltaikanlage – wir übernehmen den gesamten Prozess.

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Kontaktaufnahme & Dachprüfung

Sie senden uns Ihre Daten. Wir prüfen Ihre Dachfläche auf Eignung, Statik und Ausrichtung – kostenlos und unverbindlich.

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Wirtschaftlichkeitsanalyse & Angebot

Auf Basis der Prüfung erstellen wir ein individuelles Angebot mit Ihrem bevorzugten Vergütungsmodell.

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Vertragsabschluss über 25 Jahre

Ein transparenter Dachnutzungsvertrag mit 25 Jahren Grundlaufzeit und optionaler 5-Jahres-Verlängerung. Grundbuchliche Sicherung durch beschränkte persönliche Dienstbarkeit in Abt. II. Haftpflichtversicherung mit 7,5 Mio. € Deckung. Zustandsprotokoll vor Baubeginn.

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Installation & Betrieb durch uns

Wir planen, errichten und betreiben die PV-Anlage auf Ihrem Dach. Sie haben keinen Aufwand und kein Risiko.

Drei Modelle für Ihre Dachverpachtung

Wählen Sie das Modell, das am besten zu Ihrer Situation passt. Alle Varianten sind kostenfrei – Sie investieren nichts.

Modell 1

Einmalzahlung

Sie erhalten eine einmalige Vorabpacht pro kWp installierter Leistung – ausgezahlt in zwei gesicherten Tranchen: 50 % nach notarieller Grundbucheintragung der Dienstbarkeit, 50 % nach DC-seitiger Fertigstellung der Anlage.

  • Sofortige Liquidität durch Vorabpacht pro kWp
  • Sichere 50/50-Zahlungsstruktur mit Grundbuchbindung
  • 25 Jahre Grundlaufzeit + 5 Jahre Verlängerungsoption
  • Absicherung durch 7,5 Mio. € Haftpflichtversicherung
  • Nach Vertragsende: PV-Anlage für nur 1 € übernehmen
Modell 2

Jährliche Pacht

Sie erhalten 25 feste jährliche Pachtzahlungen pro kWp installierter Leistung – mit vertraglich garantiertem Inflationsausgleich. In der 5-jährigen Verlängerungsphase erhalten Sie 7 % der jährlichen Netto-Stromeinnahmen.

  • 25 feste Jahresraten mit vertraglichem Inflationsausgleich
  • Zahlung jeweils zum letzten Bankarbeitstag des Jahres
  • In der Verlängerung: 7 % der Netto-Stromeinnahmen
  • Absicherung durch 7,5 Mio. € Haftpflichtversicherung
  • Nach Vertragsende: PV-Anlage für nur 1 € übernehmen
Photovoltaikanlage auf einem großen Gewerbedach – Dachfläche verpachten
Ungenutzte Dachflächen in planbare Einnahmen verwandeln – ohne Investition, ohne Risiko.

dachverpachten.net · Ihr Partner für Dachverpachtung

Warum Eigentümer ihre Dachfläche verpachten

Ein Pachtmodell, das wirtschaftlich überzeugt – ohne Risiko, ohne eigene Investition, mit langfristigem Ertrag.

Planbare Zusatzeinnahmen

Vier Vergütungsmodelle: Einmalzahlung pro kWp, jährliche Pacht mit vertraglichem Inflationsausgleich, komplette Dachsanierung oder Kombinationen daraus. In der Verlängerungsphase erhalten Sie 7 % der Netto-Stromeinnahmen.

Rundum abgesichert

Planung, Genehmigungen, Installation, Betrieb und Wartung übernehmen wir komplett. Inklusive Elektronik- und Haftpflichtversicherung mit mindestens 7,5 Mio. € Deckungssumme. Auch Speichersysteme sind mitversichert. Die PV-Anlage bleibt Scheinbestandteil nach §95 BGB.

Keine Investitionskosten

Die gesamte Photovoltaikanlage wird zu 100 % von uns finanziert. Sie investieren nichts.

Wertsteigerung der Immobilie

Eine PV-Anlage und ggf. ein saniertes Dach steigern den Marktwert Ihres Gebäudes nachhaltig.

Nachhaltige Flächennutzung

Verwandeln Sie ungenutzte Dachflächen in Standorte für erneuerbare Energieerzeugung.

Grundbuchlich gesichert

Ihr Vertrag wird durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit in Grundbuch Abt. II eingetragen. 25 Jahre Laufzeit, 4 Vergütungsmodelle, Zustandsprotokoll vor Baubeginn, keine versteckten Klauseln. Auch bei Eigentümerwechsel oder Zwangsversteigerung bleiben Ihre Rechte bestehen.

Fragen zum Dach verpachten

Antworten auf die wichtigsten wirtschaftlichen und technischen Fragen rund um die Dachverpachtung für Photovoltaik.

Was passiert nach 25 Jahren Dachpacht?
Nach Ablauf der 25-jährigen Grundnutzungsdauer haben Sie vertraglich gesicherte Optionen: Sie können die komplette Photovoltaikanlage für nur 1,00 € netto übernehmen und selbst weiterbetreiben – oder den fachgerechten Rückbau verlangen, wobei die Dachhaut professionell geschlossen wird. Die Kosten des Rückbaus trägt vollständig der Betreiber. Zusätzlich besteht eine einseitige Verlängerungsoption um weitere 5 Jahre, bei der Sie als Eigentümer 7 % der jährlichen Netto-Stromeinnahmen erhalten – fällig jeweils am 15. Dezember mit prüfbarer Abrechnung. Maximal beträgt die Gesamtlaufzeit 30 Jahre.
Kann ich mein Gebäude während der Vertragslaufzeit verkaufen?
Ja. Der Dachnutzungsvertrag ist grundbuchlich durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gesichert und geht bei einem Verkauf vollständig auf den neuen Eigentümer über. Der Verkäufer ist vertraglich verpflichtet, den Erwerber über das Bestehen des Vertrags zu informieren und eine Eintrittsklausel in den Kaufvertrag aufzunehmen. Die regelmäßigen Pachteinnahmen oder die sanierte Dachfläche können sogar wertsteigernd wirken und sind ein zusätzliches Verkaufsargument.
Welche Dacharten sind für die Verpachtung geeignet?
Grundsätzlich eignen sich Flachdächer, Satteldächer und Pultdächer aus Trapezblech, Beton, Ziegel oder Bitumen. Entscheidend sind die Statik des Gebäudes, das Alter des Daches sowie die Ausrichtung und Verschattung. Im Rahmen unserer kostenlosen Dachprüfung klären wir die Eignung Ihrer Fläche.
Welche Mindestgröße muss meine Dachfläche haben?
Die Mindestgröße beträgt 500 m² nutzbare Dachfläche. Damit ist eine wirtschaftlich sinnvolle Photovoltaikanlage realisierbar. Größere Flächen steigern die Attraktivität und die möglichen Vergütungshöhen entsprechend.
Wie schnell erfolgt die Umsetzung nach der Kontaktaufnahme?
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Inbetriebnahme vergehen in der Regel 3 bis 6 Monate. Dies hängt von Faktoren wie Genehmigungsverfahren, Netzanschluss und gegebenenfalls der Dachsanierung ab. Die Dachprüfung selbst erfolgt innerhalb weniger Werktage.
Muss ich Pachteinnahmen aus der Dachverpachtung versteuern?
Ja, Einnahmen aus der Dachverpachtung sind grundsätzlich steuerpflichtig. Bei Privatpersonen fallen sie unter die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§21 EStG), bei Gewerbetreibenden unter die gewerblichen Einkünfte. Die steuerliche Belastung hängt von Ihrem individuellen Steuersatz ab. Wir empfehlen die Rücksprache mit einem Steuerberater. Mehr dazu in unserem ausführlichen Ratgeber zu Dachverpachtung und Steuern.
Mit welchen Pachteinnahmen kann ich rechnen?
Die Höhe der Pachteinnahmen hängt von mehreren Faktoren ab: Dachgröße, Ausrichtung, Zustand und gewähltes Vergütungsmodell. Die Vergütung wird pro kWp installierter Leistung berechnet. Bei der Einmalzahlung erhalten Sie die gesamte Vorabpacht in zwei Tranchen (50 % nach Grundbucheintragung, 50 % nach Fertigstellung). Bei der jährlichen Pacht werden 25 feste Raten mit Inflationsausgleich gezahlt – jeweils am letzten Bankarbeitstag des Jahres. Bei der Dachsanierungsvariante sparen Sie alternativ fünf- bis sechsstellige Sanierungskosten und erhalten bei Überschuss die Differenz ausgezahlt. Sollte sich die kWp-Zahl durch Dachbeschaffenheit oder Netzanschluss reduzieren, wird die Vergütung proportional angepasst. Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber zu Preisen und Erfahrungen.
Was passiert, wenn mein Dach sanierungsbedürftig ist?
Ein sanierungsbedürftiges Dach ist kein Ausschlusskriterium – im Gegenteil: Unser Dachsanierungsmodell wurde genau dafür entwickelt. Die Sanierung wird gemäß einer detaillierten Leistungsbeschreibung rechtzeitig vor Installation der PV-Anlage ausgeführt. Die Kosten werden direkt und mit schuldbefreiender Wirkung an das ausführende Sanierungsunternehmen gezahlt – Sie haben keinen Verwaltungsaufwand. Die Sanierung beginnt nach Eintragung der Dienstbarkeit im Grundbuch. Übersteigt der Sanierungsbetrag die vereinbarte Nutzungsentschädigung, tragen Sie nur die Differenz. Ist die Vergütung höher als die Sanierungskosten, wird Ihnen der Restbetrag ausgezahlt. Für Dachflächen, die nicht für die PV-Anlage genutzt werden, entfällt die Sanierung. Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber zur kostenlosen Dachsanierung durch Photovoltaik.
Wie bin ich während der Vertragslaufzeit abgesichert?
Ihr Vertrag wird durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch Abt. II eingetragen – das sichert Ihre Rechte auch bei einem Eigentümerwechsel oder einer Zwangsversteigerung. Zusätzlich wird eine Vormerkung zugunsten der finanzierenden Bank eingetragen. Der Betreiber ist vertraglich verpflichtet, eine Elektronik- und Haftpflichtversicherung mit mindestens 7,5 Mio. € Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Die ordentliche Kündigung durch den Eigentümer ist ausgeschlossen – Sie genießen maximale Planungssicherheit. Vor Baubeginn wird ein detailliertes Zustandsprotokoll des Gebäudes erstellt. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Absicherung bei der Dachverpachtung.
Warum ist die Mindestfläche bei Ihnen nur 500 m² und nicht 1.000 m² wie bei anderen Anbietern?
Durch optimierte Projektplanung und effiziente Partnernetzwerke können wir auch kleinere Gewerbedächer ab 500 m² wirtschaftlich bespielen. Viele Anbieter setzen die Mindestgröße bei 800–1.000 m² an. Unser niedrigerer Schwellenwert bedeutet, dass mehr Eigentümer von der Dachverpachtung profitieren können – insbesondere kleinere Gewerbebetriebe und landwirtschaftliche Gebäude.

Lassen Sie Ihre Dachfläche kostenlos prüfen

Füllen Sie das Formular aus und erfahren Sie unverbindlich, ob Ihre Dachfläche für die Verpachtung an eine Photovoltaikanlage geeignet ist. Unsere Experten melden sich innerhalb weniger Werktage.

  • 100 % kostenlos und unverbindlich
  • Individuelles Angebot innerhalb weniger Tage
  • Vier Vergütungsmodelle zur Auswahl
  • Persönlicher Ansprechpartner in Hamburg

dachverpachten.net

Standort Hamburg
E-Mail: info@dachverpachten.net
Eingetragen im Handelsregister

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Ratgeber rund um die Dachverpachtung

Fundierte Informationen für Dacheigentümer: Preise, Steuern, Erfahrungen und alles Wichtige zur Dachverpachtung für Photovoltaik.

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Vertreten durch: Christian Ahrenkiel

Kontakt

Telefon: 040 280 576 900
E-Mail: info@dachverpachten.net

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle

Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).

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